Hatte auch mal kurz gegooglet. Umsatzsteuer gibt es wohl die schon genannte Regelung mit den 175000. In der Regel ist bei Crowdfunding mit Belohnung (diese Belohnungstiers auf den Seiten die es da so gibt) es wie ein Kaufvertrag - also kommerziell. Da kommt man auch nich drum rum über der Grenze dann. Ohne solche Belohnungen hinge es wohl auch wieder davon ab, ob man das Produkt später kommerziell vertreibt.
Wer rein ohne Gegenleistung Geld einnimmt für ein Produkt das er dann produziert aber später kostenlos abgibt ... das dürfte ein Sonderfall sein. Aber darum handelt es sich hier wohl auch nicht. (Alleiln schon da ich mir kaum vorstellen kann, dass man ohn die Rewards irgendwas geben würd wird man wohl diese Art von Crowdfunding machen müssen.)
(So weit das, was ich auch aus dem ikosom-Artikel hatte den ich spontan bei Google auch fand.)
Interessanter dürfte es beim Gewinn werden. Rechnerisch wäre es ja am Cleversten, wenn man die Einnahmen (die wohl direkt am Anfang zufließen) auf die gesamte Produktionsdauer (langer Zeitraum) verteilt. Und dann eher kleilner Gewinn rauskommt. In ner rein privaten (für sich selber) Berechnung würde man das auch so handhaben. Aber da bin ich im Handelsrecht nich mehr so fit, wie man das steuerlich handhabt.
Könnte gut sein, dass da im ersten Monat erst mal hoher Gewinn versteuert werden müsste. (Und in den Restmonaten hat man dann Verlust kriegt darüber aber keine "negative Steuer" zurück.)
Edit: Wobei ... eigentlich steht dem dann auch gleich die Forderung gegenüber, da die Crowdfunder ja auch den Reward kriegen - den man ihnen sonst wenn sie ihn nich als Belohnung bekämen verkaufen würde. Der nen Gegenwert hat. Also auch wenn noch gar nich das Game existiert und man noch nich geleistet hat besteht ja ne Forderung darauf.
Edit: Das hier ist recht interessant. Über Google gefunden:
https://www.magniclight.com/en/extras/84-crowdfunding
Weiß aber nich wie alt das ist. Und ob das nich bei jedem Finanzamt anders gesehen werden könnte. Steuerberater oder direkt beim Finanzamt fragen könnte helfen. Aber das sind dann auch wieder Spezialfälle wo es um ein Produkt geht, das verschickt wurde glaub.